Riester Rente Informationen

Juni 8th, 2010

Die Riester-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. AltZertG zertifiziert sind.

Der Staat gewährt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) und ggf. einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG). Das Finanzamt führt dazu eine so genannte Günstigerprüfung von Amts wegen durch. Zu einer Steuererstattung kommt es allerdings nur, wenn die theoretische Steuererstattung die Zulage(n) übersteigt. Die Summe, die die Zulage(n) übersteigt, wird vom Finanzamt erstattet oder mit der übrigen Steuerschuld verrechnet. Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler.

Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden. Geschieht das vier Jahre lang nicht, verfällt der Anspruch. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.

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